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Beschwerdebilder

Bei welchen Beschwerden wird medizinisches Cannabis diskutiert?

Zu elf Beschwerdebildern haben wir die Studienlage, die geltenden Leitlinien und die praktischen Grenzen zusammengetragen — jeweils fachärztlich geprüft und mit Quellenangaben. Die Übersicht ersetzt keine Diagnose und keine ärztliche Beratung.

Wie eine Anfrage beurteilt wird

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Liste von Erkrankungen, bei denen medizinisches Cannabis verordnet wird. Die Ärztin oder der Arzt prüft im Einzelfall, ob eine gesicherte Diagnose vorliegt, ob leitliniengerechte Behandlungen versucht wurden und nicht ausreichend gewirkt haben oder nicht vertragen wurden, ob Gegenanzeigen bestehen und ob eine Beurteilung ohne persönliche Untersuchung vertretbar ist.

Die Fachbeiträge auf dieser Seite beschreiben deshalb nicht nur die Studienlage, sondern auch die Grenzen: bei welchen Beschwerdebildern die Evidenz dünn ist, welche Risiken bestehen und aus welchen Gründen Anfragen abgelehnt werden. Bei einigen der genannten Beschwerdebilder ist eine Cannabistherapie nach heutigem Stand nicht angezeigt; die Beiträge sagen das ausdrücklich.

Die Beiträge nennen ihre Quellen und ersetzen keine ärztliche Beratung. Sie begründen keinen Anspruch auf eine Verordnung. Welche Unterlagen eine Beurteilung braucht, erklärt die Checkliste zur ärztlichen Anfrage.

Zur Checkliste: Unterlagen für die ärztliche Anfrage

Bei keinem dieser Beschwerdebilder ist medizinisches Cannabis eine Erstlinientherapie. Ob eine Behandlung im Einzelfall medizinisch vertretbar ist, entscheidet allein der behandelnde Arzt nach Kenntnis Ihrer Krankengeschichte. Einen Anspruch auf eine Verordnung gibt es nicht.