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FAQ

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen — kurz und ohne Umschweife beantwortet.

Häufige Fragen

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Ja. Medizinisches Cannabis ist in Deutschland mit ärztlichem Rezept vollständig legal. Seit 2017 können Fachärzte es zu therapeutischen Zwecken verschreiben. Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zudem nicht mehr als Betäubungsmittel nach dem BtMG eingestuft.Mehr dazu im Magazin →

In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Stunden eine Rückmeldung. Eine ärztliche Prüfung ist oft noch am selben Tag möglich.

Nein, ein persönlicher Vor-Ort-Termin ist nicht nötig. Sie wählen entweder den schriftlichen Fragebogen (komplett online, kein Termin) oder eine Video-Sprechstunde mit einem Facharzt nach Terminwahl.Mehr dazu im Magazin →

Wenn der Arzt Ihre Anfrage ablehnt, entstehen keine Kosten. Die Gebühr von 14,99 € wird Ihnen vollständig zurückerstattet.

Sie füllen unseren medizinischen Fragebogen aus (ca. 5–10 Min) oder vereinbaren eine Video-Sprechstunde. Ein spezialisierter Facharzt prüft Ihren Fall zeitnah. Bei Eignung erhalten Sie ein Privatrezept, das wir direkt an Ihre Wunschapotheke übermitteln — die meisten Apotheken liefern anschließend nach Hause.

Pro Behandlungsanfrage berechnen wir eine einmalige Gebühr von 14,99 € inkl. MwSt. Wird keine telemedizinische Behandlung durchgeführt, erhalten Sie die Gebühr zurück.Mehr dazu im Magazin →

Da es sich um ein Privatrezept handelt, werden die Kosten für die Plattformgebühr nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.Mehr dazu im Magazin →

Wir akzeptieren Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Google Pay, Apple Pay sowie Überweisung. Alle Transaktionen sind TLS-verschlüsselt.

Ihre Daten werden durch 256-Bit TLS-Verschlüsselung gesichert, auf Servern in Deutschland verarbeitet und gemäß DSGVO behandelt.

Grundlage jeder ärztlichen Beurteilung sind eine gesicherte Diagnose und Angaben zu den bisherigen Behandlungen. Halten Sie Arztbriefe oder Befunde, Ihre aktuelle Medikation und die bisher versuchten Therapien mit ihrem Ergebnis bereit und fassen Sie diese Angaben im Fragebogen zusammen. Unvollständige Angaben gehören zu den häufigsten Gründen für eine Ablehnung.Mehr dazu im Magazin →

Im Fragebogen wählen Sie eine Apotheke aus dem Partnernetzwerk von mehr als 350 Apotheken in ganz Deutschland. Die meisten versenden bundesweit, viele bieten Botendienst oder Abholung an. Das Rezept wird nach positiver Beurteilung elektronisch an genau diese Apotheke übermittelt; ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich. Wählen Sie die Apotheke deshalb vor dem Absenden mit Bedacht.Mehr dazu im Magazin →

Das Arzneimittel bezahlen Sie direkt an die Apotheke, nicht an Medicanova. Der Preis hängt von Präparat, Menge und Apotheke ab und unterscheidet sich zwischen Apotheken erheblich, weil Cannabisblüten keinen festen Preis haben. Die tagesaktuellen Preise sehen Sie im Anfrageprozess bei der Auswahl von Apotheke und Präparat. Hinzu kommen gegebenenfalls Versandkosten der Apotheke.Mehr dazu im Magazin →

Wer ein ärztlich verordnetes Arzneimittel bestimmungsgemäß einnimmt, fällt nicht unter den THC-Grenzwert des § 24a StVG. Fahren unter spürbarer Wirkung bleibt aber strafbar, und die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahreignung prüfen. Trennen Sie Einnahme und Fahrt zeitlich, führen Sie einen Nachweis der Verordnung mit und fahren Sie in der Einstellungsphase nicht.Mehr dazu im Magazin →

Wer bereits behandelt wurde, startet die Folgeanfrage über den Einstieg für bestehende Patienten und erhält einen verkürzten Fragebogen. Die Gebühr fällt je Anfrage erneut an. Ob und in welcher Menge ein Folgerezept ausgestellt wird, entscheidet der Arzt anhand des Verlaufs. Insgesamt sind höchstens 100 Gramm Blüten beziehungsweise Milliliter Extrakt innerhalb von 30 Tagen möglich.Mehr dazu im Magazin →

Häufig sind Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit, Herzrasen, Konzentrationsstörungen und bei höheren Dosen Angst. Es besteht ein Abhängigkeitspotenzial, und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind möglich. Bei Psychosen in der eigenen oder familiären Vorgeschichte, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, in Schwangerschaft und Stillzeit und bei Minderjährigen kommt eine Behandlung nicht infrage. Der Arzt prüft diese Punkte vor jeder Verordnung.Mehr dazu im Magazin →

Eine unabhängige, in Deutschland approbierte Ärztin oder ein Arzt. Medicanova organisiert die Anfrage und die Übermittlung, trifft aber keine medizinische Entscheidung und stellt keine Rezepte aus. Der Behandlungsvertrag kommt mit dem Arzt zustande. Ein Anspruch auf eine Verordnung besteht nicht; Ablehnungen sind Teil einer sorgfältigen Prüfung.Mehr dazu im Magazin →

Volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige werden nicht behandelt. Voraussetzung ist eine Erkrankung, bei der der Arzt eine Behandlung mit medizinischem Cannabis im Einzelfall für vertretbar hält, in der Regel nach dokumentierten anderen Behandlungsversuchen. Der Wunsch nach Cannabis allein ist keine Indikation.

Der Präparatwunsch im Fragebogen ist ein Wunsch, kein Anspruch; ob und was verordnet wird, entscheidet der Arzt. Ist das verordnete Präparat in der gewählten Apotheke nicht lieferbar, klärt die Apotheke mit Ihnen und gegebenenfalls mit dem Arzt, ob ein gleichwertiges Präparat infrage kommt. Verfügbarkeit und Preise ändern sich täglich.