Medizinisches Cannabis: Kein nebenwirkungsfreies Arzneimittel
Medizinisches Cannabis unterliegt als Arzneimittel denselben pharmakologischen Gesetzmäßigkeiten wie andere Wirkstoffe: Jede therapeutische Wirkung kann von unerwünschten Wirkungen begleitet werden. Eine umfassende Aufklärung über das Nebenwirkungsprofil ist Teil jeder seriösen ärztlichen Beratung.
Die folgende Übersicht basiert primär auf der systematischen Übersichtsarbeit von Whiting et al. (2015), die im Auftrag der American Medical Association 79 randomisierte kontrollierte Studien zu cannabisbasierten Arzneimitteln auswertete und im Journal of the American Medical Association (JAMA) veröffentlicht wurde.¹
Häufige Kurzzeitnebenwirkungen
Cannabinoide – insbesondere THC – können folgende Nebenwirkungen hervorrufen, die in der Mehrzahl der klinischen Studien berichtet wurden:
Zentralnervöse Wirkungen - Schwindel und Benommenheit – häufigste berichtete Nebenwirkung in klinischen Studien¹ - Kognitive Beeinträchtigungen – Konzentration, Gedächtnis und Reaktionszeit können vorübergehend beeinträchtigt sein² - Sedierung und Müdigkeit - Psychomotorische Verlangsamung - Dysphorie oder Angst – insbesondere bei höheren Dosen oder empfindlichen Personen (dosisabhängig)³
Kardiovaskuläre Wirkungen - Tachykardie (erhöhte Herzfrequenz) – vor allem zu Beginn der Therapie - Orthostatische Hypotonie (Blutdruckabfall beim Aufstehen)
Gastrointestinale Wirkungen - Übelkeit und Mundtrockenheit - Bei inhalativer Anwendung: Reizhusten, Schleimhautreizung
CBD-spezifische Nebenwirkungen
Cannabidiol (CBD) zeigt ein günstigeres Verträglichkeitsprofil als THC, ist jedoch nicht nebenwirkungsfrei. In klinischen Studien zum zugelassenen CBD-Arzneimittel Epidyolex® wurden berichtet:⁴ - Müdigkeit und Sedierung - Durchfall und Appetitveränderungen - Erhöhte Leberwerte (bei höheren Dosen, insbesondere in Kombination mit Valproat)
Langzeitrisiken
Die Evidenzlage zu Langzeitrisiken ist überwiegend aus Studien zu nicht-medizinischem Cannabiskonsum abgeleitet. Für medizinischen Konsum unter ärztlicher Aufsicht fehlen noch ausreichende Langzeitdaten.