Eine der häufigsten Fragen von Patienten
Viele Patienten, die medizinisches Cannabis verschrieben bekommen, stellen die gleiche Frage: Darf ich noch Auto fahren? Die Antwort ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten – sie hängt von mehreren Faktoren ab.
Die gesetzliche Grundlage in Deutschland
Der THC-Grenzwert
Seit dem 1. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Das Bundeskabinett hat in der Cannabisgesetzgebung (CanG) einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wer diesen Wert überschreitet und am Steuer sitzt, kann nach § 24a StVG mit einem Bußgeld und Fahrverbot bestraft werden – unabhängig davon, ob tatsächliche Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.¹
Vor August 2024 galt ein Grenzwert von 1 ng/ml, der als sehr niedrig und rechtlich umstritten galt.
Ordnungswidrigkeit vs. Straftat
- Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG): Überschreitung des THC-Grenzwerts → Bußgeld, Fahrverbot
- Straftat (§ 316 StGB): Fahren in fahruntüchtigem Zustand → Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Auch unterhalb des Grenzwerts kann eine Straftat vorliegen, wenn die Fahrtüchtigkeit nachweislich beeinträchtigt ist.
Besonderheiten für Patienten mit medizinischem Cannabis
Das Gesetz sieht für Patienten mit ärztlicher Verordnung keine generelle Ausnahme vor. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied:
Wenn der Patient nachweist, dass: 1. eine ärztliche Verordnung für cannabisbasierte Arzneimittel vorliegt, 2. das Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen wurde, und 3. keine fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigenden Wirkungen vorlagen,
kann dies im Einzelfall rechtlich relevant sein. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, fahruntüchtigend wirkende Substanzen vor dem Fahren zu vermeiden.