Eine der häufigsten Fragen von Patienten
Viele Patienten, die medizinisches Cannabis verschrieben bekommen, stellen die gleiche Frage: Darf ich noch Auto fahren? Die Antwort ist nicht einfach mit Ja oder Nein zu beantworten – sie hängt von mehreren Faktoren ab.
Die gesetzliche Grundlage in Deutschland
Der THC-Grenzwert
Seit dem 1. August 2024 gilt in Deutschland ein neuer gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Das Bundeskabinett hat in der Cannabisgesetzgebung (CanG) einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum festgelegt. Wer diesen Wert überschreitet und am Steuer sitzt, kann nach § 24a StVG mit einem Bußgeld und Fahrverbot bestraft werden – unabhängig davon, ob tatsächliche Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.¹
Vor August 2024 galt ein Grenzwert von 1 ng/ml, der als sehr niedrig und rechtlich umstritten galt.
Ordnungswidrigkeit vs. Straftat
- Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG): Überschreitung des THC-Grenzwerts → Bußgeld, Fahrverbot
- Straftat (§ 316 StGB): Fahren in fahruntüchtigem Zustand → Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Auch unterhalb des Grenzwerts kann eine Straftat vorliegen, wenn die Fahrtüchtigkeit nachweislich beeinträchtigt ist.
Besonderheiten für Patienten mit medizinischem Cannabis
Das Gesetz sieht für Patienten mit ärztlicher Verordnung keine generelle Ausnahme vor. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied:
Wenn der Patient nachweist, dass: 1. eine ärztliche Verordnung für cannabisbasierte Arzneimittel vorliegt, 2. das Cannabis bestimmungsgemäß eingenommen wurde, und 3. keine fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigenden Wirkungen vorlagen,
kann dies im Einzelfall rechtlich relevant sein. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, fahruntüchtigend wirkende Substanzen vor dem Fahren zu vermeiden.
Wann ist man nach Einnahme tatsächlich fahrtüchtig?
Die Frage der Fahrtüchtigkeit ist von der rein rechtlichen Grenzwertfrage zu trennen. Klinische Studien zeigen:
- THC-Effekte auf das Fahrvermögen sind dosisabhängig und interindividuell sehr verschieden. Ramaekers et al. (2004) zeigten in mehreren kontrollierten Studien, dass THC die Spurhaltung, Reaktionszeit und Risikowahrnehmung beeinträchtigen kann – mit erheblichen Unterschieden je nach Dosis und Toleranz.²
- CBD beeinflusst die Fahrtüchtigkeit nach aktuellem Kenntnisstand bei therapeutischen Dosen nicht signifikant.³
- Toleranzentwicklung: Langjährige THC-Konsumenten können weniger ausgeprägte kognitive Beeinträchtigungen zeigen – aber eine vollständige Normalfunktion ist nicht gesichert.
Praktische Faustregel aus klinischer Sicht (keine Rechtsberatung): Nach akuter THC-Einnahme sollte für mindestens 4–6 Stunden nicht gefahren werden, bei höheren Dosen länger. Der behandelnde Arzt gibt individuelle Empfehlungen.
MPU und Führerschein
Patienten, die medizinisches Cannabis einnehmen, können in bestimmten Situationen zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verpflichtet werden – insbesondere wenn: - sie im Straßenverkehr mit erhöhtem THC-Wert auffällig wurden - Hinweise auf ein Abhängigkeitssyndrom vorliegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass eine ärztliche Verordnung allein kein hinreichendes Argument für uneingeschränkte Fahreignung darstellt, wenn fahrrelevante Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.⁴
Empfehlungen für Patienten
- Sprechen Sie mit Ihrem verordnenden Arzt ausdrücklich über die Fahrtauglichkeit
- Bewahren Sie Ihren Rezeptnachweis im Fahrzeug auf
- Fahren Sie nicht, wenn Sie akute Wirkungen verspüren
- Informieren Sie sich über die aktuellen THC-Grenzwerte – diese können sich durch Gesetzesänderungen verändern
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder ärztliche Beratung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.
Quellen
1. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) vom 27. März 2024; § 24a StVG in der Fassung ab 1. August 2024 2. Ramaekers JG et al. (2004): Dose related risk of motor vehicle crashes after cannabis use. Drug Alcohol Depend 73(2):109–119 3. Arkell TR et al. (2020): Effect of cannabidiol and Δ9-tetrahydrocannabinol on driving performance. JAMA 324(21):2177–2186 4. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2014 – BVerwG 3 C 3.13