Das Cannabisgesetz 2024 – ein Überblick
Am 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) in Kraft. Die zentrale Änderung: Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und unterliegt nun einem eigenen Regelwerk.¹
Für die medizinische Verwendung von Cannabis bedeutet dies:
- Die aufwändige BtMG-Rezeptierung (gelbes Betäubungsmittelrezept) entfällt
- Ärzte können Cannabis auf einem regulären Privatrezept (Muster 16) oder per eRezept verschreiben
- Die Hürden für die ärztliche Verschreibung sind deutlich gesunken
Was hat sich für Patienten geändert?
Einfachere Verschreibung
Vor 2024 war die Verschreibung von medizinischem Cannabis an strenge BtMG-Auflagen gebunden, die viele Ärzte von der Verschreibung abhielten. Diese bürokratischen Hürden entfallen nun weitgehend.
Telemedizinische Versorgung
Die Neuregelung ermöglicht es, dass Ärzte Cannabis auf Privatrezept auch telemedizinisch verschreiben können – sofern nach anerkannten fachlichen Standards keine persönliche Untersuchung zwingend erforderlich ist (§ 630a BGB).²
Plattformen wie Medicanova ermöglichen es Patienten, ihre Behandlungsanfrage vollständig digital einzureichen. Der Arzt entscheidet dann auf Basis des ausgefüllten medizinischen Fragebogens und der eingereichten Unterlagen über die Eignung.
Was bleibt unverändert?
- Cannabis bleibt verschreibungspflichtig – eine ärztliche Verordnung ist weiterhin Pflicht
- Der Arzt entscheidet individuell, ob eine Cannabis-Therapie medizinisch angemessen ist
- Selbstmedikation mit Cannabis ohne Rezept ist nicht erlaubt und strafbar
Für welche Indikationen kann Cannabis verschrieben werden?
Es gibt in Deutschland keine abschließende gesetzliche Liste der Indikationen. Der verordnende Arzt entscheidet auf Basis seiner medizinischen Einschätzung. In der Praxis werden cannabisbasierte Arzneimittel häufig bei folgenden Erkrankungsbildern in Betracht gezogen:
- Chronische Schmerzen – insbesondere neuropathische Schmerzen (moderate Evidenz)³
- Muskelspasmen bei Multipler Sklerose (Sativex® EU-zugelassen)
- Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie
- Schlafstörungen bei schwerwiegenden Grunderkrankungen
- Weitere Indikationen nach individueller ärztlicher Prüfung