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Ratgeber 6 Min. Lesezeit15. November 2024

Cannabis auf Rezept in Deutschland 2024: Rechtslage, Ablauf und was Sie wissen müssen

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024 hat sich der Zugang zu medizinischem Cannabis grundlegend verändert. Eine rechtliche und praktische Einordnung – mit Quellenangaben.

Das Cannabisgesetz 2024 – ein Überblick

Am 1. April 2024 trat das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) in Kraft. Die zentrale Änderung: Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen und unterliegt nun einem eigenen Regelwerk.¹

Für die medizinische Verwendung von Cannabis bedeutet dies:

  • Die aufwändige BtMG-Rezeptierung (gelbes Betäubungsmittelrezept) entfällt
  • Ärzte können Cannabis auf einem regulären Privatrezept (Muster 16) oder per eRezept verschreiben
  • Die Hürden für die ärztliche Verschreibung sind deutlich gesunken

Was hat sich für Patienten geändert?

Einfachere Verschreibung

Vor 2024 war die Verschreibung von medizinischem Cannabis an strenge BtMG-Auflagen gebunden, die viele Ärzte von der Verschreibung abhielten. Diese bürokratischen Hürden entfallen nun weitgehend.

Telemedizinische Versorgung

Die Neuregelung ermöglicht es, dass Ärzte Cannabis auf Privatrezept auch telemedizinisch verschreiben können – sofern nach anerkannten fachlichen Standards keine persönliche Untersuchung zwingend erforderlich ist (§ 630a BGB).²

Plattformen wie Medicanova ermöglichen es Patienten, ihre Behandlungsanfrage vollständig digital einzureichen. Der Arzt entscheidet dann auf Basis des ausgefüllten medizinischen Fragebogens und der eingereichten Unterlagen über die Eignung.

Was bleibt unverändert?

  • Cannabis bleibt verschreibungspflichtig – eine ärztliche Verordnung ist weiterhin Pflicht
  • Der Arzt entscheidet individuell, ob eine Cannabis-Therapie medizinisch angemessen ist
  • Selbstmedikation mit Cannabis ohne Rezept ist nicht erlaubt und strafbar

Für welche Indikationen kann Cannabis verschrieben werden?

Es gibt in Deutschland keine abschließende gesetzliche Liste der Indikationen. Der verordnende Arzt entscheidet auf Basis seiner medizinischen Einschätzung. In der Praxis werden cannabisbasierte Arzneimittel häufig bei folgenden Erkrankungsbildern in Betracht gezogen:

  • Chronische Schmerzen – insbesondere neuropathische Schmerzen (moderate Evidenz)³
  • Muskelspasmen bei Multipler Sklerose (Sativex® EU-zugelassen)
  • Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie
  • Schlafstörungen bei schwerwiegenden Grunderkrankungen
  • Weitere Indikationen nach individueller ärztlicher Prüfung

Privatrezept vs. Kassenrezept

Privatrezept

Der schnellste Weg zum medizinischen Cannabis ist in den meisten Fällen das Privatrezept. Der Patient trägt die Kosten für das Medikament selbst – erhält es aber oft innerhalb weniger Tage.

Kostenübernahme durch die GKV

Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen, wenn:

  • Eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt
  • Andere Therapien nicht ausreichend gewirkt haben
  • Der Arzt die Notwendigkeit begründet und ein Antrag gestellt wird

Das GKV-Genehmigungsverfahren kann mehrere Monate dauern und wird nicht in allen Fällen bewilligt. Laut BfArM-Begleiterhebung (2022) wurden schätzungsweise 25–40 % der Anträge abgelehnt.⁴

Was kostet ein Cannabis-Privatrezept?

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Plattformgebühr (z. B. 14,99 € bei Medicanova)
  • Apothekenpreis für das Medikament – variiert je nach Produkt und Menge

Blüten kosten in deutschen Apotheken derzeit zwischen ca. 6 und 16 € pro Gramm, je nach Sorte und THC-Gehalt. Extrakte und Fertigarzneimittel können teurer sein.

Fazit

Das Cannabisgesetz 2024 hat den Zugang zu medizinischem Cannabis erheblich vereinfacht. Die Verschreibung bleibt ärztlichen Fachleuten vorbehalten – eine fundierte Beratung ist weiterhin unverzichtbar.

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*Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Rechtliche Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, können jedoch keine Rechtsberatung ersetzen.*

Quellen

1. Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (CanG) vom 27. März 2024, BGBl. I Nr. 109 2. § 630a BGB – Behandlungsvertrag; ärztliche Fernbehandlung 3. BfArM (2022): Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabis als Medizin – Abschlussbericht 4. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cannabis als Medizin – Informationen für Patienten

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