Medicanova
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Ratgeber 7 Min. Lesezeit15. Mai 2026

Cannabis-Rezept online beantragen 2026: Ablauf Schritt für Schritt

Fragebogen, ärztliche Prüfung, Übermittlung an Ihre Apotheke: der tatsächliche Ablauf einer Online-Anfrage bei Medicanova, was der Status anzeigt, was 14,99 € abdecken und was bei einer Ablehnung passiert.

Die kurze Antwort

Online beantragt wird ein Cannabis-Rezept bei Medicanova über einen medizinischen Fragebogen, in dem Sie auch die Apotheke wählen; mit der Gebühr von 14,99 € dauert das 5 bis 10 Minuten. Ein unabhängiger, approbierter Arzt prüft die Angaben, oft am selben Tag, und entscheidet allein, ob er ein Privatrezept ausstellt, das dann elektronisch an die gewählte Apotheke geht. Bei einer Ablehnung wird die Gebühr vollständig erstattet; ein Anspruch auf ein Rezept besteht nicht.

Der Ablauf im Überblick

Eine Online-Anfrage bei Medicanova besteht aus drei Schritten, an denen drei verschiedene Beteiligte mitwirken:

SchrittWer handeltDauer
1. Fragebogen ausfüllen, Apotheke wählen, Gebühr zahlenSie5 bis 10 Minuten
2. Ärztliche PrüfungEin unabhängiger, in Deutschland approbierter Arztoft am selben Tag
3. Rezept an die Apotheke, Abgabe des ArzneimittelsIhre gewählte Apothekeje nach Apotheke 1 bis 3 Werktage

Medicanova organisiert die Anfrage und die Übermittlung. Die Entscheidung über eine Behandlung trifft allein der Arzt, die Abgabe des Arzneimittels übernimmt die Apotheke. Ein Anspruch auf ein Rezept besteht nicht.

Schritt 1: Fragebogen ausfüllen

Die Anfrage beginnt auf app.medicanova.de. Dort unterscheidet die Seite zunächst, ob Sie zum ersten Mal anfragen oder eine bestehende Behandlung fortsetzen möchten. Neue Anfragen führen in den medizinischen Fragebogen. Er erfasst:

  • Ihre aktuellen Beschwerden und deren Verlauf
  • Bisherige Behandlungen und deren Ergebnis
  • Medikamente, die Sie aktuell einnehmen
  • Vorerkrankungen, die gegen eine Behandlung sprechen könnten
  • Persönliche Angaben, die für ein Rezept erforderlich sind

Am Ende des Fragebogens geben Sie an, welches Präparat Sie sich wünschen und welche Apotheke Ihr Rezept erhalten soll. Der Präparatwunsch ist ein Wunsch: Ob und was verordnet wird, entscheidet der Arzt. Die Apotheke wählen Sie aus dem Partnernetzwerk; welche Apotheken es in Ihrer Nähe gibt und was Versand, Botendienst oder Abholung unterscheidet, erklärt der Beitrag Apotheke wählen.

Welche Angaben und Unterlagen Sie vorher bereitlegen sollten, steht in der Checkliste zur ärztlichen Anfrage.

Wichtig: Machen Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß. Der Arzt beurteilt Ihre Anfrage ausschließlich anhand dieser Angaben; unvollständige Fragebögen gehören zu den häufigsten Gründen für eine Ablehnung.

Die Gebühr

Vor der ärztlichen Prüfung zahlen Sie 14,99 € inklusive Mehrwertsteuer an Medicanova. Die Gebühr deckt die ärztliche Beurteilung und bei positivem Ergebnis die Ausstellung und Übermittlung des Privatrezepts ab. Sie fällt je Anfrage an; es gibt kein Abonnement. Das Arzneimittel selbst zahlen Sie später an die Apotheke, nicht an Medicanova. Alle Beträge im Detail: Was kostet ein Cannabis-Rezept?

Lehnt der Arzt die Anfrage ab, wird die Gebühr vollständig erstattet. Die Erstattung wird automatisch ausgelöst und erscheint in der Regel innerhalb weniger Werktage auf dem ursprünglichen Zahlungsmittel.

Alternative: Video-Sprechstunde

Statt des schriftlichen Fragebogens können Sie eine Video-Sprechstunde mit dem Arzt buchen. Sie kostet 53,63 € inklusive Mehrwertsteuer und des ärztlichen Honorars für die Beratung. Auch hier gilt: Kommt kein Rezept zustande, wird der Betrag erstattet. Gutscheincodes gelten für die Video-Sprechstunde nicht.

Schritt 2: Ärztliche Prüfung

Ein approbierter Arzt prüft Ihre Anfrage. Er ist nicht bei Medicanova angestellt und entscheidet eigenständig. Geprüft wird insbesondere:

  • ob Ihre Angaben eine Behandlung mit medizinischem Cannabis medizinisch vertretbar erscheinen lassen
  • ob Vorerkrankungen oder Medikamente dagegensprechen
  • ob eine Beurteilung ohne persönliche Untersuchung im Einzelfall vertretbar ist (§ 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung erlaubt eine ausschließliche Fernbehandlung nur, wenn dies ärztlich vertretbar ist)¹

Die Prüfung erfolgt oft noch am selben Tag, spätestens in der Regel am nächsten Werktag. Ein Ergebnis wird nicht versprochen: Die Prüfung kann positiv oder negativ ausfallen.

Schritt 3: Rezept an die Apotheke

Bei positiver Beurteilung stellt der Arzt ein Privatrezept aus; verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte.² Medicanova übermittelt es elektronisch an die Apotheke, die Sie im Fragebogen gewählt haben. Sie müssen nichts ausdrucken und nirgends hingehen.

Die Apotheke meldet sich anschließend bei Ihnen, um Bezahlung und Lieferweg abzustimmen. Das Arzneimittel zahlen Sie direkt an die Apotheke. Ob es versendet, per Botendienst gebracht oder von Ihnen abgeholt wird, hängt vom Angebot der Apotheke ab. Die meisten Partnerapotheken versenden bundesweit; Versandkosten legt die Apotheke fest, meist 7,95 €.

Ist das verordnete Präparat nicht lieferbar, darf die Apotheke keine andere Sorte abgeben; über eine Alternative entscheidet die Ärztin oder der Arzt mit einem neuen Rezept. Mehr dazu im Beitrag Cannabis-Rezept einlösen. Bei Fragen zum Stand Ihrer Anfrage hilft der Kundenservice.

Was die Statusseite anzeigt

Nach dem Absenden erhalten Sie per E-Mail einen persönlichen Link zu Ihrer Statusseite. Sie zeigt in drei Stufen, wo Ihre Anfrage steht:

  1. Anfrage eingegangen: Zahlung und Fragebogen liegen vor.
  2. Vom Arzt geprüft: Die ärztliche Beurteilung ist erfolgt.
  3. An Apotheke übermittelt: Das Rezept ist bei Ihrer Apotheke.

Bei einer Ablehnung endet der Verlauf nach der ärztlichen Prüfung mit einem entsprechenden Hinweis; die Erstattung wird auf derselben Seite bestätigt. Die Statusseite nennt bewusst keine medizinischen Details und keine ärztlichen Notizen. Rückfragen zur Entscheidung richten Sie an den Kundenservice, der sie an den Arzt weitergibt.

Folgerezept

Wer bereits behandelt wurde, startet eine Folgeanfrage über den Einstieg für bestehende Patienten. Sie erhalten dann per E-Mail einen Link zu einem verkürzten Fragebogen, in dem die bekannten Angaben nicht erneut abgefragt werden. Die Gebühr fällt je Anfrage erneut an. Ob und wann ein Folgerezept ausgestellt wird, entscheidet der Arzt anhand des Verlaufs.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es insgesamt? Der Fragebogen dauert 5 bis 10 Minuten. Die ärztliche Prüfung erfolgt oft am selben Tag. Wann das Arzneimittel bei Ihnen ist, hängt von der Apotheke und dem gewählten Lieferweg ab, meist 1 bis 3 Werktage.

Brauche ich eine Überweisung oder einen Termin? Nein. Die Anfrage läuft vollständig online. Ein Termin ist nur für die Video-Sprechstunde nötig. Wann statt einer Online-Anfrage die Hausarztpraxis oder eine Fachpraxis der passende Weg ist, erklärt Welcher Arzt verschreibt Cannabis?

Kann ich das Rezept in einer anderen Apotheke einlösen? Das Rezept wird an die Apotheke übermittelt, die Sie in der Anfrage gewählt haben. Wählen Sie die Apotheke deshalb vor dem Absenden mit Bedacht. Was beim Einlösen, bei der Gültigkeit und bei einer Teilabgabe gilt, erklärt Cannabis-Rezept einlösen.

Zahlt die Krankenkasse? Eine Online-Anfrage über Medicanova führt zu einem Privatrezept. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach eigenem Antrag; mehr dazu im Beitrag zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Was passiert bei einer Ablehnung? Sie erhalten keinen Gegenwert und zahlen deshalb nichts: Die Gebühr wird erstattet. Was eine Ablehnung bedeutet und wie eine neue Anfrage funktioniert, erklärt Cannabis-Rezept abgelehnt: Was tun?

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Dieser Artikel beschreibt den Ablauf einer Anfrage über Medicanova, Stand 14. September 2026. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung infrage kommt, entscheidet allein der prüfende Arzt.

Quellen

  1. (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), § 7 Absatz 4 – Fernbehandlung, Fassung des 121. Deutschen Ärztetags 2018
  2. Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), Artikel 2 des Gesetzes zum Umgang mit Cannabis vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 109, § 3 – Verschreibung durch Ärztinnen und Ärzte

Hinweis zu diesem Beitrag

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine ärztliche Beratung noch eine Diagnose. Die genannten Arzneimittel sind verschreibungspflichtig; ob eine Therapie in Ihrem Fall medizinisch vertretbar ist, kann ausschließlich ein Arzt nach Kenntnis Ihrer Krankengeschichte beurteilen. Bitte besprechen Sie gesundheitliche Beschwerden mit einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens.

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