Warum die Vorbereitung zählt
Bei einer Online-Anfrage sieht der Arzt Sie nicht. Er beurteilt ausschließlich, was Sie im Fragebogen angeben. Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben sind deshalb kein Formalismus, sondern die Grundlage der Entscheidung. Unvollständige Fragebögen gehören zu den häufigsten Gründen, aus denen eine Anfrage abgelehnt wird.
Diese Checkliste hilft Ihnen, die Angaben vorher zusammenzustellen. Sie sagt nicht, was Sie angeben sollen, damit ein Rezept ausgestellt wird. Das wäre weder in Ihrem Interesse noch zulässig: Der Arzt trägt die Verantwortung für die Behandlung und kann sie nur übernehmen, wenn die Angaben stimmen.
Was der Fragebogen abfragt
| Bereich | Was gefragt wird | Was Sie bereitlegen sollten |
|---|---|---|
| Beschwerden | Art, Dauer, Verlauf und Auswirkungen auf den Alltag | Ihre eigene Beschreibung, gern mit Zeitangaben („seit 2023", „täglich") |
| Bisherige Behandlungen | Was bereits versucht wurde und mit welchem Ergebnis | Namen der Therapien und Medikamente, ungefähre Zeiträume, warum sie beendet wurden |
| Aktuelle Medikamente | Alles, was Sie regelmäßig einnehmen, auch rezeptfrei | Medikationsplan oder die Packungen |
| Vorerkrankungen | Erkrankungen, die gegen eine Behandlung sprechen können | Diagnosen aus Arztbriefen, Zeitpunkt, behandelnde Praxis |
| Ärztliche Befunde | Ob und welche Befunde vorliegen | Arztbriefe, Entlassberichte, Diagnoselisten zum Zusammenfassen |
| Persönliche Angaben | Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kontakt | Ausweisdokument |
| Präparatwunsch und Apotheke | Welches Präparat Sie sich wünschen, welche Apotheke das Rezept erhalten soll | Siehe Apotheke wählen |
Der Fragebogen dauert 5 bis 10 Minuten, wenn die Angaben vorliegen. Befunde werden nicht hochgeladen, sondern in Textfeldern zusammengefasst: Diagnose, Datum und Praxis reichen aus.
Was ausdrücklich nicht nötig ist
- Keine Überweisung. Die Anfrage läuft ohne Hausarzt oder Facharzt vor Ort.
- Kein Termin, außer Sie wählen die Video-Sprechstunde.
- Keine Versichertenkarte. Es entsteht ein Privatrezept; die Krankenkasse ist am Vorgang nicht beteiligt. Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es einen eigenen Beitrag.
- Keine Vorabklärung, ob Sie „geeignet" sind. Genau das ist die ärztliche Beurteilung, für die Sie die Anfrage stellen.
Wenn Befunde fehlen
Nicht jede Beschwerde ist ärztlich dokumentiert. Geben Sie dann ehrlich an, dass keine Befunde vorliegen, und beschreiben Sie den Verlauf so genau wie möglich. Der Arzt entscheidet, ob ihm das für eine Beurteilung genügt oder ob er eine Untersuchung vor Ort für erforderlich hält. Eine ausschließliche Fernbehandlung ist nur zulässig, wenn sie im Einzelfall ärztlich vertretbar ist.¹ Eine Ablehnung aus diesem Grund ist keine Aussage über Ihre Beschwerden, sondern über die Grenzen einer Beurteilung aus der Ferne.
Vor dem Absenden
- Angaben noch einmal auf Vollständigkeit prüfen, besonders bei Medikamenten und Vorerkrankungen
- Die gewählte Apotheke prüfen: Das Rezept wird dorthin übermittelt und kann nicht in eine beliebige andere Apotheke mitgenommen werden
- Die E-Mail-Adresse kontrollieren: Sie erhalten darüber den Link zu Ihrer Statusseite
Wie es nach dem Absenden weitergeht, beschreibt der Beitrag zum Ablauf der Online-Anfrage.
Datenschutz
Gesundheitsangaben gehören zu den besonders geschützten Daten nach Artikel 9 DSGVO. Die Angaben im Fragebogen werden verschlüsselt übertragen, auf Servern in Deutschland verarbeitet und ausschließlich für die ärztliche Beurteilung und die Rezeptabwicklung verwendet. Auf der Anwendungsdomain, auf der der Fragebogen läuft, ist kein Marketing-Tracking eingebunden. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
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Dieser Artikel dient der organisatorischen Vorbereitung einer Anfrage und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Behandlung infrage kommt, entscheidet allein der prüfende Arzt.
Quellen
- (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), § 7 Absatz 4 – Fernbehandlung
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 9 – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten