Zwei getrennte Gesetze, zwei unterschiedliche Zwecke
Seit dem 1. April 2024 regelt das Cannabisgesetz (CanG) den Umgang mit Cannabis in Deutschland über zwei eigenständige Teilgesetze, die häufig durcheinandergebracht werden:¹
- Konsumcannabisgesetz (KCanG) – regelt Besitz, Eigenanbau und den Zusammenschluss in Anbauvereinigungen zu Genusszwecken
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) – regelt die Verschreibung von Cannabis als Arzneimittel durch einen Arzt
Beide Gesetze existieren nebeneinander, folgen aber komplett unterschiedlichen Logiken. Wer Cannabis aus medizinischen Gründen einsetzen möchte, bewegt sich rechtlich im MedCanG – unabhängig davon, was das KCanG für den privaten Genusskonsum erlaubt.
Was das KCanG für Genusscannabis erlaubt
Für volljährige Erwachsene gilt seit 2024 im privaten Rahmen:²
- Besitz von bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit, bis zu 50 Gramm zu Hause
- Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum
- Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung (umgangssprachlich „Cannabis Social Club") – nicht-kommerzielle Vereine mit maximal 500 Mitgliedern, die gemeinschaftlich anbauen und ausschließlich an eigene Mitglieder abgeben
Ein freier Verkauf über Geschäfte oder Online-Shops ist damit weiterhin nicht erlaubt – Genusscannabis bleibt entweder Eigenanbau oder Sache der Anbauvereinigungen.
Was das MedCanG für medizinisches Cannabis regelt
Medizinisches Cannabis ist rechtlich ein Arzneimittel, kein Genussmittel. Das bedeutet konkret:
- Es darf ausschließlich auf ärztliches Rezept über eine Apotheke bezogen werden
- Die Verschreibung erfolgt nach individueller ärztlicher Prüfung von Diagnose und Eignung – eine allgemeine Alterserlaubnis wie beim KCanG gibt es hier nicht
- Apothekenware unterliegt der Arzneimittel-Qualitätskontrolle: standardisierter, geprüfter THC-/CBD-Gehalt, Kontrolle auf Schadstoffe und Verunreinigungen nach den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes
- Die Verschreibung ist – anders als Eigenanbau oder Vereinsmitgliedschaft – an eine medizinische Indikation gebunden, nicht an ein pauschales Mengen- oder Altersrecht
Wie eine Behandlungsanfrage bei Medicanova konkret abläuft, erklärt unser Artikel zum Ablauf der Cannabis-Behandlungsanfrage; die Frage, welche Menge dabei realistisch ist, behandelt der Artikel Wie viel Gramm Cannabis darf ein Arzt verschreiben?
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Kriterium | Genusscannabis (KCanG) | Medizinisches Cannabis (MedCanG) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Konsumcannabisgesetz | Medizinal-Cannabisgesetz / Arzneimittelgesetz |
| Zugang | Eigenanbau oder Anbauvereinigung | Ärztliches Rezept, Bezug über Apotheke |
| Voraussetzung | Volljährigkeit | Ärztlich festgestellte medizinische Eignung |
| Qualitätskontrolle | Vereinsintern, keine Arzneimittelprüfung | Arzneimittelrechtliche Prüfung und Standardisierung |
| Menge | Bis 25 g öffentlich / 50 g privat | Individuell ärztlich festgelegt (Orientierungswert 100 g/Monat) |
| Lieferung nach Hause | Nicht vorgesehen | Über kooperierende Apotheken möglich |