Wie viel Cannabis darf ein Arzt pro Monat verschreiben?
Als Orientierungswert für die Verschreibung von medizinischem Cannabis gelten in Deutschland 100 Gramm pro Monat. Dieser Wert dient Ärzten und Apotheken als praktische Obergrenze für die reguläre Verordnung. In begründeten Ausnahmefällen kann eine höhere Menge verordnet werden, wenn dies medizinisch erforderlich ist und entsprechend dokumentiert wird – die tatsächlich verschriebene Menge richtet sich aber immer nach der individuellen Diagnose und dem Therapieverlauf des einzelnen Patienten.
Orientierungswert statt starrer Grenze
Cannabisblüten und -extrakte gehören weiterhin zu den Betäubungsmitteln, für die im Rahmen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Höchstmengen je Verordnungszeitraum vorgesehen sind.¹ Die 100-Gramm-Marke hat sich daraus als gängiger Praxiswert etabliert. Möchte ein Arzt darüber hinausgehen, muss er die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall begründen und in der Patientenakte dokumentieren – die Verordnung bleibt damit immer ärztlich verantwortet und nachvollziehbar.
Seit dem Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024 erfolgt die Verschreibung selbst über ein reguläres Privatrezept oder eRezept, nicht mehr über das aufwändige BtM-Rezeptformular.² Das hat den Zugang für Patienten spürbar vereinfacht, an der grundsätzlichen ärztlichen Sorgfaltspflicht bei der Mengenfestlegung ändert das jedoch nichts.
Wovon hängt die individuelle Dosierung ab?
Die für einen Patienten passende Menge ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt unter anderem ab von:
- der zugrunde liegenden Diagnose und dem Therapieziel
- bisherigen Therapieerfahrungen und der individuellen Verträglichkeit
- der gewählten Cannabissorte (THC- oder CBD-dominiert)
- Körpergewicht, Stoffwechsel und eventuellen Begleiterkrankungen
Ärzte legen die Menge deshalb nicht pauschal fest, sondern passen sie im Behandlungsverlauf schrittweise an. Mehr zu den einzelnen Einnahmeformen und der praktischen Dosisfindung erklärt unser Artikel zu Dosierung und Einnahme von medizinischem Cannabis.