Die kurze Antwort
THC und CBD sind die bekanntesten der mehr als 100 Cannabinoide der Cannabispflanze. THC aktiviert direkt die CB1- und CB2-Rezeptoren, wirkt berauschend und beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit; CBD aktiviert diese Rezeptoren nicht und berauscht nicht, sein Abhängigkeitspotenzial schätzt die WHO als sehr gering ein. THC-haltige Arzneimittel sind etwa bei MS-Spastik und bei Übelkeit unter Chemotherapie zugelassen, ein CBD-Arzneimittel nur bei drei seltenen, schweren Epilepsieformen. Als Arzneimittel sind beide verschreibungspflichtig.
Die zwei bekanntesten Cannabinoide
Die Cannabispflanze bildet mehr als 100 verschiedene Cannabinoide. Zwei davon bestimmen die medizinische Diskussion:
- THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol), der Wirkstoff, der für die berauschende Wirkung verantwortlich ist
- CBD (Cannabidiol), das nicht berauscht und ein eigenes pharmakologisches Profil hat
Beide stammen aus derselben Pflanze, unterscheiden sich aber grundlegend in Wirkweise, Nebenwirkungen, Studienlage und rechtlichem Status. In der Pflanze liegen sie überwiegend als Säuren vor (THCA und CBDA), die erst durch Erhitzen in die wirksamen Formen übergehen. Das ist der Grund, warum Blüten verdampft und Extrakte erhitzt hergestellt werden.
Wie THC und CBD im Körper wirken
Beide Substanzen greifen in das Endocannabinoid-System ein, ein körpereigenes Netzwerk aus Rezeptoren und Botenstoffen, das an der Regulation von Schmerz, Schlaf, Appetit, Stimmung und Immunfunktion beteiligt ist. Sie tun das aber auf sehr unterschiedliche Weise.
THC
THC bindet direkt an die CB1-Rezeptoren, die vor allem im Gehirn und Rückenmark sitzen, und an die CB2-Rezeptoren auf Immunzellen. Es ahmt damit das körpereigene Cannabinoid Anandamid nach, wirkt aber stärker und länger. Die Aktivierung der CB1-Rezeptoren im limbischen System und in der Hirnrinde erklärt die psychischen Wirkungen: veränderte Wahrnehmung, Entspannung, Euphorie, aber auch Angst, Herzrasen und Desorientierung bei höheren Dosen.¹ Dieselben Rezeptoren im Rückenmark und in den Schmerzbahnen sind der Ansatzpunkt für die schmerzverändernde Wirkung, die Rezeptoren im Hirnstamm für die Wirkung gegen Übelkeit.
CBD
CBD bindet nicht als Aktivator an die Cannabinoidrezeptoren. Es wirkt über eine Vielzahl anderer Angriffspunkte:²
- Es hemmt das Enzym FAAH, das Anandamid abbaut, und erhöht so indirekt den Spiegel des körpereigenen Cannabinoids.
- Es verändert die Wirkung von THC am CB1-Rezeptor und kann einige THC-Wirkungen abschwächen.
- Es aktiviert Serotoninrezeptoren vom Typ 5-HT1A, ein Mechanismus, der auch bei Antidepressiva eine Rolle spielt.
- Es beeinflusst TRP-Ionenkanäle, die an Schmerz- und Temperaturempfinden beteiligt sind.
- Bei Epilepsie werden weitere Angriffspunkte diskutiert, die die Erregbarkeit von Nervenzellen dämpfen.
Dieses breite Wirkspektrum macht CBD pharmakologisch interessant und erklärt zugleich, warum es so schwer ist, seine Wirkung bei einzelnen Erkrankungen zu belegen.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Eigenschaft | THC | CBD |
|---|---|---|
| Berauschend | ja | nein |
| Wirkung am CB1-Rezeptor | direkte Aktivierung | keine Aktivierung, indirekte Beeinflussung |
| Typische Nebenwirkungen | Müdigkeit, Schwindel, Herzrasen, Angst, Konzentrationsstörungen | Müdigkeit, Durchfall, Appetitverlust, erhöhte Leberwerte bei hoher Dosis |
| Abhängigkeitspotenzial | vorhanden | nach Einschätzung der WHO sehr gering³ |
| Wirkung auf Fahrtüchtigkeit | beeinträchtigt | in üblichen Dosen nicht nachgewiesen |
| Zugelassene Arzneimittel in Deutschland | Nabiximols (mit CBD), Nabilon; Dronabinol als Rezeptur | Cannabidiol-Lösung (Epidyolex) |
| Rechtlicher Status | verschreibungspflichtig | je nach Produkt: Arzneimittel, nicht zugelassenes Lebensmittel oder Kosmetikum |
Was die Studien zu THC belegen
Die stärkste Evidenz für THC-haltige Arzneimittel besteht für:
- Spastik bei Multipler Sklerose: Nabiximols, ein Extrakt mit THC und CBD im Verhältnis 1:1, ist als Zusatztherapie zugelassen. Mehr dazu im Beitrag zu MS und Spastik.
- Übelkeit und Erbrechen unter Chemotherapie: Nabilon, ein synthetisches THC-Derivat, ist seit 2017 in Deutschland zugelassen. Dronabinol, synthetisch hergestelltes THC, wird als Rezepturarzneimittel verordnet.
- Chronische, vor allem neuropathische Schmerzen: Es gibt Evidenz mittlerer Qualität für eine moderate Wirkung aus mehreren randomisierten Studien.⁴ Mehr dazu im Beitrag zu chronischen Schmerzen.
- Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei HIV und Krebserkrankungen, mit schwächerer Datenlage
Für die meisten anderen Anwendungsgebiete, die im Zusammenhang mit THC diskutiert werden, etwa Schlafstörungen, Angst oder Depressionen, ist die Evidenz begrenzt oder fehlt.
Was die Studien zu CBD belegen
Das einzige zugelassene CBD-Arzneimittel ist eine hochgereinigte Cannabidiol-Lösung, zugelassen als Zusatztherapie bei drei seltenen, schweren Epilepsieformen: dem Dravet-Syndrom, dem Lennox-Gastaut-Syndrom und der tuberösen Sklerose. Die Zulassung stützt sich auf mehrere placebokontrollierte Phase-III-Studien mit einer deutlichen Verringerung der Anfallshäufigkeit.⁵ Die dort eingesetzten Dosen liegen bei 10 bis 20 mg pro Kilogramm Körpergewicht und Tag, also bei mehreren hundert Milligramm täglich.
Für alle anderen häufig beworbenen CBD-Anwendungen, von Angst über Schlaf bis zu Entzündungen und Schmerzen, ist die klinische Evidenz vorläufig und für eine Zulassung unzureichend. Die meisten Studien sind klein, kurz oder untersuchten Einzeldosen bei Gesunden. Eine große Metaanalyse von 2019 fand keine ausreichende Evidenz für CBD bei psychischen Erkrankungen.⁶
Warum medizinisches Cannabis meist beides enthält
Cannabisblüten und Vollextrakte enthalten THC und CBD in unterschiedlichem Verhältnis, dazu weitere Cannabinoide und Terpene. Die Hypothese, dass diese Bestandteile sich gegenseitig beeinflussen und die Gesamtwirkung von der eines isolierten Wirkstoffs abweicht, wird als Entourage-Effekt bezeichnet.⁷ Sie ist biologisch plausibel, aber klinisch nicht belegt. Gesichert ist nur, dass CBD einige Nebenwirkungen von THC, insbesondere Angst und Herzrasen, abmildern kann.
Der deutsche Apothekenmarkt ist stark THC-betont. Von den 1.802 Blütenpräparaten, die am 6. September 2026 im Katalog des Apothekennetzwerks verfügbar waren, hatten nur 14 einen CBD-Gehalt von mindestens 5 %, und nur zehn ein ausgeglichenes Verhältnis von THC zu CBD. Der mittlere THC-Gehalt lag bei 26 %.⁸ Wer ein CBD-betontes oder ausgeglichenes Präparat sucht, findet es eher bei den Extrakten. Eine Übersicht bieten die Sortenseiten, die Wirkstoffspannen und Terpenprofile nennen.
Ein hoher THC-Gehalt ist kein Qualitätsmerkmal. Für die meisten medizinischen Anwendungen werden niedrige Dosen empfohlen, und ein Präparat mit 18 % THC lässt sich feiner dosieren als eines mit 30 %. Mehr dazu im Beitrag zu Dosierung und Einnahme.
Rechtlicher Status in Deutschland
THC-haltige Arzneimittel sind verschreibungspflichtig. Nach dem seit dem 1. April 2024 geltenden Medizinal-Cannabisgesetz zählt medizinisches Cannabis nicht mehr zu den Betäubungsmitteln und kann auf einem normalen Rezept verordnet werden. Mehr dazu im Beitrag zur Rechtslage.
CBD hat einen uneinheitlichen Status:
- Als Arzneimittel ist es verschreibungspflichtig, unabhängig von der Dosis.
- Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel gilt es in der EU als neuartiges Lebensmittel, das eine Zulassung bräuchte, die bislang für kein CBD-Produkt erteilt wurde. Die frei verkäuflichen CBD-Öle bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone.
- Als Kosmetikum ist es zulässig, darf aber keine Wirkung im Körper versprechen.
- Nutzhanf mit höchstens 0,3 % THC darf angebaut werden;⁹ daraus gewonnene CBD-Produkte enthalten Spuren von THC, die bei hohem Konsum in Drogentests nachweisbar sein können.
Wirkversprechen für frei verkäufliche CBD-Produkte sind rechtlich unzulässig. Ihre Zusammensetzung ist nicht verlässlich; Untersuchungen fanden wiederholt Produkte mit deutlich weniger CBD als angegeben oder mit unerwartetem THC-Gehalt. Für medizinische Zwecke kommen nur ärztlich verordnete, in der Apotheke geprüfte Präparate infrage. Den Vergleich im Detail zieht der Beitrag CBD-Öl oder Cannabis auf Rezept.
Was das für die Behandlung bedeutet
Welches Cannabinoid in welchem Verhältnis infrage kommt, hängt vom Beschwerdebild, von Vorerkrankungen, von der Verträglichkeit und vom Alltag der Betroffenen ab. Wer tagsüber arbeitet und Auto fährt, braucht ein anderes Präparat als jemand, der vor allem abends Schmerzen hat. Diese Entscheidung trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt gemeinsam mit den Betroffenen und passt sie im Verlauf an. Beide Wirkstoffe haben Nebenwirkungen und Risiken und Wechselwirkungen, CBD nicht weniger als THC, nur andere.
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Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung. Es besteht kein Anspruch auf eine Verordnung.
Quellen
- Pertwee RG (2008): The diverse CB1 and CB2 receptor pharmacology of three plant cannabinoids: Δ9-tetrahydrocannabinol, cannabidiol and Δ9-tetrahydrocannabivarin. British Journal of Pharmacology 153(2):199–215
- Ibeas Bih C et al. (2015): Molecular Targets of Cannabidiol in Neurological Disorders. Neurotherapeutics 12(4):699–730
- World Health Organization, Expert Committee on Drug Dependence (2018): Cannabidiol (CBD) Critical Review Report
- Whiting PF et al. (2015): Cannabinoids for Medical Use: A Systematic Review and Meta-analysis. JAMA 313(24):2456–2473
- Devinsky O et al. (2017): Trial of Cannabidiol for Drug-Resistant Seizures in the Dravet Syndrome. New England Journal of Medicine 376(21):2011–2020
- Black N et al. (2019): Cannabinoids for the treatment of mental disorders and symptoms of mental disorders: a systematic review and meta-analysis. The Lancet Psychiatry 6(12):995–1010
- Russo EB (2011): Taming THC: potential cannabis synergy and phytocannabinoid-terpenoid entourage effects. British Journal of Pharmacology 163(7):1344–1364
- Katalog der an Medicanova angebundenen Partnerapotheken, abgerufen am 06.09.2026: 1.802 verfügbare Blütenpräparate mit Wirkstoffangaben (Einzelbezeichnungen, Wirkstoffstufen einzeln gezählt). Auswertung durch die Medicanova-Redaktion.
- Konsumcannabisgesetz (KCanG), § 1 Nummer 9 – Begriffsbestimmung Nutzhanf: gesetze-im-internet.de